Geschäftsführung vs. Betriebsrat Konflikte zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat vermeiden: So klappt's!

Im Arbeitsleben sind Konflikte zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat vorprogrammiert, denn beide Parteien vertreten - je nach Sachverhalt - verschiedene Interessen. Oftmals beginnt die Auseinandersetzung bereits im Vorfeld, wenn Arbeitgebende die Bildung eines Betriebsrats nicht unbedingt fördern. Doch es geht auch anders: Konflikte zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat sind vermeidbar.

Bisons kämpfen
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Gekreuzte Hände
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Warum entstehen Konflikte zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat?

Konflikte zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat sind nicht verwunderlich, denn beide Parteien vertreten oft völlig unterschiedliche Interessen. Auf Dauer ist eine erfolgreiche Unternehmensführung für das Management nur möglich, wenn auch die Interessen der Arbeitnehmenden gewahrt sind. Hierfür zu sorgen ist Aufgabe eines Betriebsrates.

Mann mit Brille lächelt
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Lächelnde Frau vor oranger Wand
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Das Konfliktpotenzial der Betriebsparteien

Führungskräfte vertreten die Anliegen des Unternehmens, während der Betriebsrat dazu dient, Arbeitnehmende zu unterstützen und deren Interessen zu wahren. Da beide Betriebsparteien teilweise unterschiedliche Ziele verfolgen, sind Auseinandersetzungen und Konflikte zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat manchmal unvermeidbar.

Interessenskonflikte zwischen Führung und Belegschaft

Neben der sozialen und juristischen Verantwortung für das Unternehmen sind vor allem wirtschaftliche Interessen im Fokus des Arbeitgebenden. Gewinnoptimierung und Kostenreduzierung sind daher die wichtigsten Interessen des Managements. Vorrangiges Ziel der Führungsebene ist es also, wirtschaftliche Interessen des Unternehmens zu vertreten.

Der Betriebsrat hingegen steht auf der Seite der Belegschaft und unterstützt Arbeitnehmende in ihren Belangen. Ursprünglich entstand 1920 der Betriebsrat als Gremium zur Einhaltung und Erstellung von Sicherheitsvorrichtungen und Schutzmaßnahmen. Schnell entwickelte er sich zum Fürsprechenden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

In diesen unterschiedlichen Positionen liegt mögliches Konfliktpotenzial der Betriebsparteien. Außerdem fühlen sich Geschäftsführung und Betriebsrat in manchen Bereichen verschiedenen Zielen verpflichtet. Interessenskonflikte zwischen Führung und Belegschaft bleiben da nicht aus.

Frau und Mann besprechen sich
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Jemand schreibt etwas auf einen Zettel
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Pflichterfüllung schafft Konflikte zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat

Seit 1974 haben Betriebsratsmitglieder weitreichende Rechte, aber auch Pflichten. So sind sie für die Einhaltung von Gesetzen und Vereinbarungen mit Arbeitgebenden verantwortlich. Die Betriebsratsmitglieder haben sogar die Pflicht, die Einhaltung zu kontrollieren und bei Verstößen gegen das Unternehmen vorzugehen.

Die Führungsetage hingegen sieht ihre Aufgabe darin, für einen reibungslosen Betriebsablauf zu sorgen, der Stabilität und Gewinnmaximierung zum Ziel hat. Der Betriebsrat wacht darüber, dass die Durchsetzung dieser Ziele nicht auf Kosten der Arbeitnehmenden erfolgt. Konflikte zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat sind da nahezu unausweichlich.

Unverständnis durch unterschiedlichen Background

Die Kommunikation zwischen den beiden Betriebsparteien ist zudem durch einen oftmals sehr unterschiedlichen Background erschwert. Führungskräfte bekleiden ihren Posten oft nicht grundlos: In vielen Fällen verfügen sie über eine hohe Qualifikation wie ein Studium, Führungsqualitäten und langjährige Berufserfahrung. Häufig verfolgen sie mit Ehrgeiz eine konkrete Karrierestrategie, um in die Chefetage zu gelangen.

Klug gewählte Betriebsräte haben Mitglieder aus allen Unternehmensbereichen und Bildungsschichten: Vom akademischen Abschluss über gut ausgebildete Fachkräfte bis hin zu Quereinsteigern. In ihrer Funktion stehen sie für Solidarität unter den Mitarbeitenden und vertreten das Gemeinwohl dieser. Persönliche Vorteile sind in der Regel nicht der Beweggrund, dem Betriebsrat beizutreten. Die Mitgliedschaft kann unter Umständen auch den Stand beim Arbeitgebenden erschweren. Unternehmen und Betriebsrat sollten sich als Partner und nicht als Gegner sehen.

Aus diesen unterschiedlichen Backgrounds ergeben sich oftmals Konflikte zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat, die auf Missverständnissen beruhen. Diese können sich im Extremfall bis zu gerichtlichen Auseinandersetzungen hochschaukeln.

Frau und Mann im Portrait
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Info

Betriebsrat gründen

Ein Betriebsrat ist keine Pflicht, aber das Recht der Arbeitnehmenden in jedem Betrieb, der mehr als fünf volljährige Mitarbeitende hat. Eine weitere Voraussetzung ist, dass drei der fünf Mitarbeitenden wählbar sind. Dies bedeutet, dass sie bereits mindestens ein halbes Jahr in der Belegschaft sind und keine leitende Funktion innehaben.

Neonröhrenschild
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Wahlberechtigt und wählbar sind auch:
  • Außendienstmitarbeitende, Tele- und Heimarbeitende, sofern sie überwiegend für den Betrieb tätig sind
  • Auszubildende über 18 Jahre
  • befristet Beschäftigte und auch Minijobber
  • Arbeitnehmende in Mutterschutz oder Erziehungszeit
  • krankgeschriebene oder beurlaubte Mitarbeitende

Das Unternehmen ist verpflichtet, die Gründung eines Betriebsrates zu unterstützen, wenn Mitarbeitende einen solchen wünschen.

Verschiedene Schuhe vor einer Mauer
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Die Größe des Betriebsrates richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeitenden:
  • 5 bis 20 → ein Mitglied
  • 21 bis 50 → drei Mitglieder
  • 51 bis 100 → fünf Mitglieder
  • 101 bis 200 → sieben Mitglieder
  • 201 bis 400 → neun Mitglieder
  • 401 bis 700 → elf Mitglieder
  • 701 bis 1.000 → 13 Mitglieder

Es gilt alle gesetzlichen Voraussetzungen zur Wahl einzuhalten. Hilfreiche Informationen dazu findest Du auch im Trialog-Magazin.

Matrjoschka
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Straße in der Dämmerung
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Drei Personen in einer Besprechung
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Massive Konflikte zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat

Sprechen die Parteien keine gemeinsame Sprache, verstärken sich Konflikte oftmals besonders. Verhärtete Fronten erschweren Lösungen und schaffen nicht selten dauerhaft feindliche Positionen zwischen Betriebsratsmitgliedern und der Geschäftsführung. Daher möchte so manche Führungskraft die Bildung eines Betriebsrates lieber verhindern.

Verhinderung der Betriebsratsbildung

Trotz bestehendem Rechtsanspruch (s. Infobox) versuchen manche Unternehmen die Bildung eines Betriebsrates zu unterbinden. Mit diesen Mitteln schüchtern einige Führungskräfte ihre Angestellten ein:

  • zwangsweise Freistellung oder Androhung von Kündigung
  • Mobbing und Isolieren der entsprechenden Mitarbeitenden
  • Förderung von Konflikten im Team, um Einigkeit zu zerschlagen
  • Leistungsdruck und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen
  • unrealistische Zielvorgaben bei der Arbeit
  • unberechtigte Abmahnungen wegen Nichterfüllung oder angeblichen Fehlverhaltens

Leider haben Arbeitgebende mit solchen Maßnahmen oft Erfolg. Daher trauen sich Mitarbeitende aus Angst vor Maßnahmen oder gar Jobverlust nicht, einen Betriebsrat zu gründen.

Mensch ertrinkt
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Gestresste Frau
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Druck auf Betriebsratsmitglieder

Mit ähnlichen Maßnahmen wie zur Verhinderung eines Betriebsrates gehen manche Führungskräfte auch bei Konflikten gegen den Betriebsrat vor. Um solchen Druck auf Mitglieder zu verhindern, genießen diese einen besonderen Kündigungsschutz.

Betriebsrats-Bashing

Mitunter verhärten sich die Fronten zwischen Betriebsrat und Unternehmensführung so, dass ein regelrechter Kriegszustand entsteht. Der Arbeitgebende versucht alle Aktivitäten des Betriebsrates zu unterbinden oder setzt beschlossene Maßnahmen nicht mehr um. Dies geschieht in der Regel nicht plötzlich, sondern ist ein schleichender Prozess. Anzeichen zeigen sich zunächst in einer unfreundlichen und selteneren Kommunikation. Der Arbeitgebende hat keine Zeit für Termine mit dem Betriebsrat und nimmt die Belange scheinbar nicht ernst. Mobbing und Druckaufbau auf Betriebsratsmitglieder kommen hinzu. Nicht selten holt sich ein Unternehmen in einer solch verhärteten Situation sogar externe BeraterInnen zur Hilfe, um die Tätigkeit des Betriebsrats zu erschweren. Bevor es aber zu einem solchen Betriebsrats-Bashing kommt, gilt es eine solche Eskalation zu verhindern.

Schachfiguren
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Straße in der Landschaft
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Viele sind hartnäckig in Bezug auf den einmal eingeschlagenen Weg, wenige in Bezug auf das Ziel. (Friedrich Nietzsche)

Mann steht neben einem Gipfelkreuz
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Stilisierte Darstellung eines Megaphons in Gelb

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Lösung von Konflikten zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat

Um Konfliktsituationen aufzulösen, ist es notwendig, dass beide Betriebsparteien ihre Haltung überdenken und aufeinander zugehen. Gemeinsamkeiten finden statt Fronten verhärten heißt die Devise.

Graffiti
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Standpunkte erkennen und Verständnis schaffen

Konflikte zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat sorgen dafür, dass ein großer gemeinsamer Nenner oftmals in Vergessenheit gerät. Dieser ist das Wohl des Unternehmens. Ein gut funktionierender Betrieb sichert Gewinne für die Firma und Arbeitsplätze für die Angestellten. Eine konstruktive Zusammenarbeit schafft ein besseres Betriebsklima, und das stabilisiert das Unternehmen. Zufriedenheit der Mitarbeitenden sorgt für eine erhöhte Produktivität, weniger Krankheitsausfälle und eine geringere Fluktuation wertvoller Fachkräfte.

Deeskalationsstrategien

Bei verhärteten Fronten hilft das Hinzuziehen neutraler dritter Personen oder Institutionen. Hier ist eine Einigungsstelle von Nutzen. Es handelt sich hierbei um eine Schlichtungsstelle, die sich bei Bedarf innerbetrieblich konstituiert. Der Schiedsspruch der Einigungsstelle ersetzt die (gescheitere) Lösung zwischen den beiden Konfliktparteien und ist bindend.

Vorteile des Betriebsrats erkennen

Forderungen des Betriebsrates sind mehr als nur lästige Ansprüche. Sie zeigen Mängel im Unternehmen und Unzufriedenheit der Mitarbeitenden auf. Darauf konstruktiv zu reagieren stellt eine große Chance für Arbeitgebende dar. Im Betriebsrat einen echten Ratgeber statt einer feindlichen Partei zu sehen, nutzt auch der Geschäftsführung. Eine positive Haltung hilft, echte Bedürfnisse der Mitarbeitenden und Notwendigkeiten für den Arbeitsablauf zu erkennen.

Gemeinsame Ziele definieren

Es ist sehr wichtig, regelmäßig gemeinsame Ziele wie eine erhöhte Zufriedenheit der Mitarbeitenden und ein gutes Arbeitsklima zu definieren. Dies bietet die beste Basis, Konflikte zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat zu minimieren.

Kleinkinder sitzen nebeneinander
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Konstruktive Zusammenarbeit statt Konflikte

Aus gleichen Zielen erwächst Zusammenarbeit statt Kampf. Die Suche nach dem gemeinsamen Nenner ist ungeheuer wichtig. Beide Betriebsparteien tun gut daran, das wichtige Ziel eines funktionierenden Betriebes mit glücklichen Mitarbeitenden nicht zu vergessen. Begegnen sich Betriebsrat und Unternehmensführung auf Augenhöhe, stellt dies eine große Chance für den Betrieb dar. Öffnen sich beide für die Belange der jeweils anderen Partei, ist dies der Weg zu einem guten Betriebsklima. Kommunikation statt Konfrontation führt zum Erfolg. Lohn sind ein produktives Unternehmen und ein beliebter Arbeitgeber mit zufriedener Belegschaft.

Lego Superman & Batman
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