Für ungeregelte Rechtsbereiche erlassen die Ministerien der Länder regelmäßig Vorgaben und Hinweise. Diese haben keinen Gesetzes- oder Verordnungscharakter, dienen aber den Genehmigungsbehörden als Handlungsleitfaden. Auch sie sollten daher von allen Planungsbeteiligten als Quasi-Vorschriften berücksichtigt werden.
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