Technische Regeln für Arbeitsstätten Technische Regeln für Arbeitsstätten - Mehr Sicherheit am Arbeitsplatz
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) definieren technische Standards zur Gewährleistung der Sicherheit von Arbeitnehmern an der Arbeitsstätte. Diese Regeln führen aus, wie die Sicherheitsstandards aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) umzusetzen sind. Die Arbeitsstättenverordnung bildet die Grundlage für allgemeine Standards zur Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer. Technische Voraussetzungen und Anforderungen an Arbeitsplätze ändern sich permanent. Daher führen die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, kurz auch Arbeitsstättenregeln (ASR), diese Bestimmungen weiter aus. Sie konkretisieren hiermit die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung. Die Arbeitsstättenverordnung bildet die Grundlage, welche die Ziele zur Gewährleistung eines sicheren Arbeitsplatzes abbildet. Früher beschrieben die Arbeitsstättenrichtlinien diese Anforderungen an das Arbeitsumfeld. 2012 lösten die Technischen Regeln für Arbeitsstätten diese Richtlinien ab.
Begriffsdefinition zur Regelung der Sicherheit am Arbeitsplatz
Es gibt Verordnungen, Richtlinien und Regelungen rund um die Arbeitsstätte. Das erscheint zunächst verwirrend. Doch was macht den Unterschied zwischen den einzelnen Bestimmungen aus?
Die Überwachung des Arbeitsschutzes legt das Arbeitsschutzgesetz grundsätzlich verbindlich fest. Aus dieser Basis regelt dann die Arbeitsstättenverordnung die einzelnen Bereiche.
Die Arbeitsstättenverordnung gilt seit 2012 als die Basis für Arbeitsstättenregeln. Sie setzt somit die Standards zur Wahrung der Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern an ihrem Arbeitsplatz. Mit ihren Verordnungen sorgt sie so für die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes. Ihre Anforderungen sind wie das Gesetz selbst rechtsverbindlich.
Die Arbeitsstättenregeln, also die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene wieder. Somit ergänzen sie die Arbeitsstättenverordnung praxisnah. Sie bieten aktuelle, gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Im folgenden Beispiel wird die Definition einer Regelung auf Basis der grundlegenden Verordnung für Arbeitsstätten erklärt.
Beispiel für Arbeitsstättenregeln
Die Arbeitsstättenverordnung besagt:
„§ 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (1)
Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.“
Dies stellt eine grundlegende Anforderung dar, die durch die Arbeitsstättenregeln genauer definiert ist. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) beschreiben nun in Folge, wie die grundsätzliche Sicherheit in Bezug auf Gefahren umzusetzen ist; so wie hier zu Sicherung vor herabfallenden Gegenständen:
„ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“
Diese technischen Regeln für Arbeitsstätten formulieren jetzt konkrete mögliche Gefahrenpunkte, Vorsichtsmaßnahmen und bauliche Umsetzungsvorschläge zur Gewährung der Sicherheit.
Die Arbeitsstättenrichtlinien sind in der konkreten Ausführung nicht verbindlich. Sie stellen jedoch Beispiele und mögliche Lösungen dar. Der Arbeitgeber ist hier berechtigt, eine gleichwertige andere Maßnahme zur Sicherung anzubieten.
Mehr Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes liefert auch unser Artikel über Ergonomie am Arbeitsplatz.
Arbeitsstättenrichtlinien
Vor Einführung der neuen verbindlichen Arbeitsstättenverordnung und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten hierzu galten die Arbeitsstättenrichtlinien. Als Vorläufer der aktuellen Regelungen sind sie technisch gesehen vielfach veraltet. Einige Punkte der früheren Arbeitsstättenrichtlinien sind aber nach wie vor nicht neu bearbeitet.
Ursprung und Zielsetzung der Arbeitsstättenverordnung
1975 entstand die ursprüngliche Fassung der Arbeitsstättenverordnung aufgrund einer nationalen Verordnungsermächtigung in der Gewerbeordnung. Die Neufassung der ArbStättV von 2004 richtet sich nun nach den europäischen Anforderungen und dient somit der Umsetzung der EU-Arbeitsstätten-Richtlinie.
Ziel der Arbeitsstättenverordnung ist die Regelung der Sicherheit und des Schutzes der Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten. Zudem setzt die ArbStättV Standards für eine menschengerechte Gestaltung der Arbeit und des Arbeitsplatzes.
Bereiche der Arbeitsstättenregeln auf Basis der Arbeitsstättenverordnung
Alle erdenklichen Bereiche, die Sicherheit und Menschenwürde am Arbeitsplatz betreffen, regeln konkrete Richtlinien aufgrund der Arbeitsstättenverordnung.
Sicherheit und Gesundheit als Teil der Arbeitsstättenregeln
Im Vordergrund stehen am Arbeitsplatz Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer. Es gilt diese durch entsprechende Vorsichtsmaßnahmen vor Gefahren und Beeinträchtigungen zu schützen.
Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung durch die Arbeitsstättenverordnung formulieren die Arbeitsstättenregeln konkrete Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren am Arbeitsplatz. Bei Einhaltung der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ist gewährleistet, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind.
Die Arbeitsstättenverordnung fordert größtmöglichen Brandschutz in Arbeitsstätten. Wie genau diese Maßnahmen dann in der Praxis aussehen, beschreiben die Arbeitsstättenregeln. Normen für Brandschutzdecken und sichere Baumaterialien bilden solche Regelungen ab.
Mitarbeiter vor psychischen und physischen Folgen von Lärm zu schützen, ist eine Grundforderung der Arbeitsstättenverordnung. Arbeitsschutzregeln legen eine Umsetzung nach aktuellem Standard fest. Daher ändern sich solche Bestimmungen auch immer wieder entsprechend den neuen technischen Möglichkeiten. Eine große Rolle spielen hier Schallschutzelemente und Akustikdecken.
Ein sicherer und ergonomischer Arbeitsplatz bietet ein optimales Raumklima. Folgende Faktoren sind hier wichtig und so per Arbeitsstättenregeln definiert:
- Belüftung,
- Temperatur,
- Schadstoffkonzentration und
- Keimbelastung.
Regelungen über Lüftungsanlagen und -methoden legen die Technischen Regeln für Arbeitsstätten fest. Zudem geben sie auch Vorgaben zum Infektionsschutz.
Arbeitsstättenregeln legen fest, wie Verkehrs- und Fluchtwege sowie Notausgänge im Betrieb aussehen müssen, damit sie Mitarbeitern schnelles Entkommen im Gefahrenfall ermöglichen.
Barrierefreiheit und Sicherheit bei Gefahren ist gerade für Mitarbeiter mit Einschränkungen ein wichtiges Thema. Auf Basis des Arbeitsschutzgesetzes und der Arbeitsstättenverordnung legen die Arbeitsstättenregeln hier die Umsetzung nach möglichst aktuellen technischen Standards fest.
Regelung der Raumbeschaffenheit durch Arbeitsstättenregeln
Neben Regelungen zur Sicherheit und Gesundheit spielt auch die Raumbeschaffenheit eine wichtige Grundlage für einen menschenwürdigen Arbeitsplatz. Daher geben die Arbeitsstättenverordnung und die entsprechenden Arbeitsstättenregeln klare Vorgaben für räumliche Voraussetzungen.
Wie viel Platz ein Arbeitnehmer mindestens benötigt, um angemessene Arbeitsbedingungen zu haben, legen die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ebenfalls fest.
Welche Lichtverhältnisse sind als Mindeststandard definiert und gibt es eigentlich ein Recht auf Tageslicht während der Arbeit? Hat der Arbeitnehmer zudem Anspruch auf einen Arbeitsplatz mit Sicht nach draußen? Welche Beleuchtungsarten sind hierbei angemessen? Für all dies geben die Technischen Arbeitsstättenregeln ebenfalls Richtlinien vor.
Die Ausstattung des Arbeitsplatzes trägt wesentlich zur Ergonomie bei und ist mitentscheidend für das Wohlgefühl im Job. Daher bedarf es auch hier Richtlinien und Mindestanforderungen auf Basis des Arbeitsschutzgesetzes und der Technischen Arbeitsstättenregeln. Ergonomische Möbel und eine ansprechende Wand- wie auch Deckengestaltung tragen erheblich zu einer guten Arbeitsatmosphäre bei.
Die Arbeitsstättenregeln legen die ergonomische Ausstattung des einzelnen Arbeitsplatzes fest. Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung geben vor, dass der Arbeitsplatz möglichst keine Gesundheitsgefahren aufweist. Technische Arbeitsstättenregeln definieren die Umsetzung nach aktuellen Standards. Durch Digitalisierung und technische Weiterentwicklung verändern sich hier die Voraussetzungen und Möglichkeiten beständig. Die Arbeitsstättenverordnung bildet nur die Grundlage zum Schutz der Arbeitnehmer ab. Arbeitsstättenregeln definieren nach Stand der Technik die Anforderungen an die ergonomische Ausstattung des Arbeitsplatzes.
Angemessene sanitäre Einrichtungen spielen für Wohlgefühl und Gesundheit der Mitarbeiter ebenfalls eine wichtige Rolle. Daher geben auch hier die Arbeitsstättenregeln sinnvolle Standards vor, um die Gesetze und Verordnungen zum Schutz der Arbeitnehmer richtig umzusetzen.
Empfehlungen zu Größe, Art und Ausstattung von Pausenräumen und Ruhebereichen geben die Technischen Arbeitsstättenregeln ebenfalls vor.
Ergonomischer Arbeitsplatz durch Arbeitsstättenregeln
Unser Arbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung bilden eine wichtige Grundlage zum Schutz der Arbeitnehmer. Die Arbeitswelt verändert sich ständig und zudem immer schneller. Gerade die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass Anpassungen und neue Regelungen zur Gestaltung des Arbeitsplatzes beständig notwendig sind. Daher spielen immer wieder überarbeitete und angepasste Arbeitsstättenregeln auf Basis schützender Gesetze und Verordnungen eine große Rolle. Diese Regelungen sind nicht nur Vorschriften für Arbeitgeber. Sie sind zudem auch eine gute Hilfe, um Arbeitsplätze sicher und angenehm zu gestalten.
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