Bei Sachwerten ist zwischen dienstbezogener Firmenausstattung und weiteren materiellen Sonderleistungen durch den Arbeitgeber zu unterscheiden. Bleiben Diensthandy und Laptop im Besitz des Unternehmens, sind diese grundsätzlich steuerfrei. Dies gilt auch dann, wenn Arbeitnehmer sie stellenweise privat nutzen. Für andere Sachleistungen gelten Obergrenzen. Bei Überschreitung dieser ist der gesamte Zuwendungsbetrag zu versteuern. Dies betrifft z. B. Gutscheine für Shops, geschenkte technische Geräte, Geburtstagsgeschenke, Events wie Reisen, Restaurantbesuche oder Feiern. Steuerlich frei hingegen ist jedoch der oft genannte Obstkorb. Ebenso gilt dies für alle Arten von Versorgung mit Nahrungsmitteln und Getränken, die der Arbeitgeber im Büro zur Verfügung stellt.
Auch Dienstleistungen wie Tankgutscheine oder Mitgliedschaften im Fitnessstudio oder Golfklub gelten als geldwerter Vorteil. Bis zu einem (derzeitigen) Freibetrag von 50 Euro pro Monat bleiben diese Corporate Benefits steuerfrei.
Besonders lohnenswert für Arbeitnehmer ist das Corporate Shopping als Benefit. Hier erhalten Angestellte in bestimmten Läden Ermäßigungen. Für diese Einkäufe mit Rabatt gilt keine Höchstgrenze. Dies lohnt sich unter Umständen weitaus mehr als eine Gehaltserhöhung.
Jobtickets für den Nahverkehr sind seit 2019 steuerfrei und damit ein echter Bonus zum Gehalt. Übernimmt der Arbeitgeber Betreuungskosten für Kinder wie die Kita, ist auch dies eine steuerfreie Zuwendung, die sich richtig lohnt. Auch ein zur Verfügung gestelltes Firmenrad ist steuerfrei, soweit es als Leihgabe gilt.
Zusätzliche Maßnahmen für die Gesundheit sind unter Umständen auch attraktive Benefits. Dinge, die hier direkt als förderlich für den Betrieb gelten, sind ebenfalls ohne Höchstgrenze steuerfrei. Oftmals vom Finanzamt anerkannt sind hierbei Rückenschule, Raucherentwöhnung, Massagen und auch Corona-Tests.
Bei Einzahlungen in Sparverträge oder die betriebliche Altersvorsorge erfolgen die Zuschüsse meist in Form einer Gehaltsumwandlung. Der Arbeitgeber zahlt vor Steuer Beiträge z. B. in eine betriebliche Altersvorsorge ein. Damit verringert sich das zu versteuernde Einkommen.
Ein nicht zu unterschätzender Benefit sind flexible Arbeitsbedingungen. Ob Remote Work, ein Arbeitszeitkonto oder eine Zeit als Digital Nomad: Die Möglichkeit, Arbeitsumstände der Lebensphase anzupassen, steht hoch im Kurs. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie genießt zunehmend mehr Priorität und ist oftmals ein ausschlaggebendes Kriterium bei der Jobwahl.
Sämtliche dienstbezogenen Weiterbildungen sind ebenfalls steuerfreie Zusatzleistungen vom Arbeitgeber. Ob fachbezogenes Seminar oder eine neue Sprache: Alles, was letztendlich dem beruflichen Weiterkommen dient, gilt als ein steuerfreier Zuschuss zum Gehalt.
Nicht alles, was Arbeitgeber als Sonderleistungen anbieten, ist auch bei der Belegschaft gefragt und beliebt. Ein paar Äpfel in der Kaffeeküche machen noch keinen guten Arbeitgeber.
Durch die Pandemie haben sich viele Arbeitsbedingungen gründlich geändert. Manch früher gebotene Sonderleistung ist obsolet. Tatsächlich werben einige Arbeitgeber aber immer noch mit Benefits, die für den ausgeschriebenen Job gar keinen Sinn mehr ergeben. Ein ergonomisch ausgestatteter Arbeitsplatz ist für Mitarbeiter im Büro relevant. Für den digitalen Nomaden oder reine Remote Teams bringt dies keinerlei Vorteil. Ebenso verhält es sich mit dem Jobticket oder günstigem Kantinenessen. Diese Dinge ergeben nur Sinn, wenn Menschen noch regelmäßig ins Büro kommen.
Viele früher wichtige Benefits sind heutzutage für Mitarbeiter nicht mehr attraktiv. Andere gewinnen dafür zunehmend an Bedeutung. Ein Stromkostenzuschuss ist für den Arbeitnehmer im Home Office ein echter Bonus. Tatsächlich zeigen Studien, dass die angebotenen Sonderleistungen vom Arbeitgeber oftmals nicht die Benefits sind, die sich die Belegschaft wünscht. Die angebotenen Zusatzleistungen gehen leider häufig am Bedarf der MitarbeiterInnen vorbei.
Zahlreiche Unternehmen haben ihre angebotenen Benefits noch nicht den geänderten Arbeitsbedingungen angepasst. New Work erfordert hier ein Umdenken. Noch immer sind die am häufigsten gebotenen Zusatzleistungen:
Dies sind nahezu alles Benefits, die sich auf einen klassischen Arbeitsalltag im Büro beziehen. Vieles davon macht das Unternehmen aus der Sicht des Arbeitnehmers nicht mehr wirklich attraktiver. Um die Arbeitgeberattraktivität zu steigern und rare Fachkräfte zu finden, ist es unbedingt notwendig, dass Arbeitgeber gefragte und zeitgemäße Benefits bieten.
46 % der Arbeitnehmer wünschen sich vor allem mehr Flexibilität bei den Arbeitsbedingungen. Sonderleistungen, die sich positiv auf die Work-Life-Balance auswirken, sind weitaus gefragter als materielle Vorteile. Hybride Arbeitsmodelle, flexible Arbeitszeitkonten, Kinderbetreuung und Freizeitangebote für Familien stehen bei Berufstätigen ganz oben auf der Wunschliste.
Wer hauptsächlich im Home Office arbeitet, benötigt keine Fahrtkostenzuschüsse und Freigetränke im Büro. Viel wichtiger sind hier alle Sonderleistungen vom Arbeitgeber, welche die Tätigkeit am heimischen Schreibtisch unterstützen. Sinnvoll sind hier Zuschüsse zu:
Wichtig sind zudem auch digitale und Vor-Ort-Events zum besseren Kennenlernen der Mitarbeiter und zur Stärkung des Zusammenhalts im Team.
Sonderleistungen erhöhen die Arbeitgeberattraktivität und helfen, geeignete MitarbeiterInnen zu finden. Auch für die bestehende Belegschaft unterstützt eine Anpassung von Benefits an neue Arbeitssituationen ein gutes Betriebsklima. Dies erhöht die Zufriedenheit aller im Unternehmen. Glückliche Mitarbeiter, die Wertschätzung erfahren, arbeiten gerne, setzen sich mehr ein und sind somit produktiver. Es lohnt sich also für Arbeitgeber, neue und zeitgemäße Corporate Benefits für ihre Angestellten anzubieten.
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