Sonderleistungen vom Arbeitgeber: Sinnvolle Benefits
In den Zeiten von Fachkräftemangel werben Unternehmen mit besonderen Vorteilen, um qualifizierte MitarbeiterInnen zu finden und zu halten. Doch nicht alle angebotenen Benefits beeindrucken und überzeugen tatsächlich. Mit dem Obstkorb oder kostenlosem Kaffee locken Firmen gerade in den Zeiten vermehrter Remote-Arbeit kaum noch BewerberInnen an.
Corporate Benefits und Sozialleistungen
Verschiedene Begriffe bezeichnen heutzutage Sonderleistungen vom Arbeitgeber. Doch was hat es mit Fringe oder Corporate Benefits auf sich? Und was zählt zu regulären oder besonderen Sozialleistungen von Unternehmen?
Welche unterschiedlichen Sonderleistungen vom Arbeitgeber gibt es?
Sonderleistungen vom Arbeitgeber sind in der Regel zusätzliche Benefits zum Gehalt. Diese kommen der gesamten Belegschaft oder auch nur einzelnen Mitarbeitern in verschiedener Form zugute. Diese sind:
- Sachleistungen,
- Vergünstigungen
- und finanzielle Zuwendungen.
Fringe oder auch Corporate Benefits sind Zuwendungen zur Aufstockung des Bruttogehalts in Form von Sachleistungen oder Vergünstigungen. Bei betrieblichen Sozialleistungen ist zwischen gesetzlichen, tariflichen und freiwilligen Sozialleistungen zu unterscheiden.
Gesetzliche Sozialleistungen stehen allen Arbeitnehmern gleichermaßen zu und verstehen sich daher nicht als gesonderte Benefits. Hierzu gehören:
- Arbeitgeber-Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
- Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung,
- Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung,
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Mutterschutz,
- Bezahlung von Feiertagen
- und Betriebsratskosten.
Tarifliche Sozialleistungen gelten für alle, die einem Tarifvertrag unterstehen. Sie profitieren daher von mit den Gewerkschaften ausgehandelten Sonderleistungen. Dies sind z. B. zusätzliche Sonderzahlungen, extra Urlaubstage oder geringere Arbeitszeiten.
Freiwillige Sozialleistungen hingegen gehören zu den Corporate Benefits, denn sie sind nicht verpflichtend. Häufig dienen sie als Ersatz für Gehaltserhöhungen. Doch hier ist Vorsicht geboten. Soweit nicht im Vertrag festgelegt, ist der Arbeitgeber jederzeit in der Lage, die Zusatzleistungen einfach wieder zu streichen. Außerdem sind einige Sonderleistungen vom Unternehmen durchaus auch steuerpflichtig.
Was macht Sonderleistungen vom Arbeitgeber besonders attraktiv?
Oftmals werben Firmen in Stellenanzeigen mit besonderen Mitarbeiterbenefits, um BewerberInnen für sich zu gewinnen. Sonderleistungen vom Arbeitgeber sind nicht nur für Mitarbeiter attraktiv. Auch Unternehmen profitieren von Vorteilen, die sie ihrer Belegschaft bieten.
Vorteile von Mitarbeiterbenefits für Arbeitgeber
Das Image als guter Arbeitgeber ist wichtig, um hervorragende Arbeitskräfte zu finden und diese auch zu binden. Attraktive Sonderleistungen sind gut für das Employer Branding. Benefits vermitteln Wertschätzung und erhöhen so die Loyalität der Angestellten gegenüber dem Unternehmen. Zudem profitiert der Arbeitgeber oftmals von Steuerersparnissen. Für manche Corporate Benefits fallen für Arbeitgeber keine Steuern oder Abgaben zur Sozialversicherung an. Somit sind Extraleistungen für das Unternehmen häufig günstiger als Gehaltserhöhungen.
Wie profitieren Arbeitnehmer durch Benefits?
Viele Benefits bieten sehr direkte finanzielle Vorteile für Arbeitnehmer. Oftmals zählen sie ganz oder partiell nicht zum steuerrelevanten Einkommen. Doch nicht nur finanzielle Vorteile sind für Firmenangehörige interessant. Andere Vergünstigungen sind für viele Angestellte sogar wichtiger als eine Gehaltserhöhung. Zu diesen gehören:
- Flexible Arbeitsbedingungen,
- Kinderbetreuung
- oder Unterstützung bei der Wohnungssuche und beim Umzug.
Welche Mitarbeiterbenefits sind steuerpflichtig?
Einige Sonderleistungen vom Arbeitgeber sind tatsächlich steuerfrei. Andere jedoch unterliegen aab einem gewissen Wert der Zuwendung der Steuerpflicht. Im Folgenden erfährst Du mehr dazu.
Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld oder leistungsbezogene Gratifikationen zählen als Einkommen. Für sie fallen alle Abgaben wie für das reguläre Gehalt an.
Bei Sachwerten ist zwischen dienstbezogener Firmenausstattung und weiteren materiellen Sonderleistungen durch den Arbeitgeber zu unterscheiden. Bleiben Diensthandy und Laptop im Besitz des Unternehmens, sind diese grundsätzlich steuerfrei. Dies gilt auch dann, wenn Arbeitnehmer sie stellenweise privat nutzen. Für andere Sachleistungen gelten Obergrenzen. Bei Überschreitung dieser ist der gesamte Zuwendungsbetrag zu versteuern. Dies betrifft z. B. Gutscheine für Shops, geschenkte technische Geräte, Geburtstagsgeschenke, Events wie Reisen, Restaurantbesuche oder Feiern. Steuerlich frei hingegen ist jedoch der oft erwähnte Obstkorb. Ebenso gilt dies für alle Arten von Versorgung mit Nahrungsmitteln und Getränken, die der Arbeitgeber im Büro zur Verfügung stellt.
Auch Dienstleistungen wie Tankgutscheine oder Mitgliedschaften im Fitnessstudio oder Golfklub gelten als geldwerter Vorteil. Bis zu einem (derzeitigen) Freibetrag von 50 Euro pro Monat bleiben diese Corporate Benefits steuerfrei.
Besonders lohnenswert für Arbeitnehmer ist das Corporate Shopping. Hier erhalten Angestellte in bestimmten Läden Ermäßigungen. Für diese Einkäufe mit Rabatt gilt keine Höchstgrenze. Dies lohnt sich unter Umständen weitaus mehr als eine Gehaltserhöhung.
Jobtickets für den Nahverkehr sind seit 2019 steuerfrei und damit ein echter Bonus zum Gehalt. Übernimmt der Arbeitgeber Betreuungskosten für Kinder wie die Kita, ist auch dies eine steuerfreie Zuwendung, die sich richtig lohnt. Auch ein zur Verfügung gestelltes Firmenrad ist steuerfrei, soweit es als Leihgabe gilt.
Zusätzliche Maßnahmen für die Gesundheit sind unter Umständen auch attraktive Benefits. Dinge, die hier direkt als förderlich für den Betrieb gelten, sind ebenfalls ohne Höchstgrenze steuerfrei. Oftmals vom Finanzamt anerkannt sind hierbei Rückenschule, Raucherentwöhnung und Massagen.
Bei Einzahlungen in Sparverträge oder die betriebliche Altersvorsorge erfolgen die Zuschüsse meist in Form einer Gehaltsumwandlung. Der Arbeitgeber zahlt vor Steuer Beiträge z. B. in eine betriebliche Altersvorsorge ein. Damit verringert sich das zu versteuernde Einkommen.
Ein nicht zu unterschätzender Benefit sind flexible Arbeitsbedingungen. Ob Remote Work, ein Arbeitszeitkonto oder eine Zeit als Digital Nomad: Die Möglichkeit, Arbeitsumstände der Lebensphase anzupassen, steht hoch im Kurs. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie genießt zunehmend mehr Priorität und ist oftmals ein ausschlaggebendes Kriterium bei der Jobwahl.
Sämtliche dienstbezogenen Weiterbildungen sind ebenfalls steuerfreie Zusatzleistungen vom Arbeitgeber. Ob fachbezogenes Seminar oder eine neue Sprache: Alles, was letztendlich dem beruflichen Weiterkommen dient, gilt als ein steuerfreier Zuschuss zum Gehalt.
Gefragte Sonderleistungen und Wünsche der Beschäftigten
Nicht alles, was Arbeitgeber als Sonderleistungen anbieten, ist auch bei der Belegschaft gefragt und beliebt. Ein paar Äpfel in der Kaffeeküche machen noch keinen guten Arbeitgeber.
Veränderte Bedingungen für Benefits durch Corona
Durch die Pandemie haben sich viele Arbeitsbedingungen gründlich geändert. Manch früher gebotene Sonderleistung ist obsolet. Tatsächlich werben einige Arbeitgeber aber immer noch mit Benefits, die für den ausgeschriebenen Job gar keinen Sinn mehr ergeben. Ein ergonomisch ausgestatteter Arbeitsplatz ist für Mitarbeiter im Büro relevant. Für den digitalen Nomaden oder reine Remote-Teams bringt dies keinerlei Vorteil. Ebenso verhält es sich mit dem Jobticket oder günstigem Kantinenessen. Diese Dinge ergeben nur Sinn, wenn Menschen noch regelmäßig ins Büro kommen.
Viele früher wichtige Benefits sind heutzutage für Mitarbeiter nicht mehr attraktiv. Andere gewinnen dafür zunehmend an Bedeutung. Ein Stromkostenzuschuss ist für den Arbeitnehmer im Homeoffice ein echter Bonus. Tatsächlich zeigen Studien, dass die angebotenen Sonderleistungen vom Arbeitgeber oftmals nicht die Benefits sind, die sich die Belegschaft wünscht. Die angebotenen Zusatzleistungen gehen leider häufig am Bedarf der MitarbeiterInnen vorbei.
Ungeliebte Sonderleistungen vom Arbeitgeber
Zahlreiche Unternehmen haben ihre angebotenen Benefits noch nicht den geänderten Arbeitsbedingungen angepasst. New Work erfordert hier ein Umdenken. Noch immer sind die am häufigsten gebotenen Zusatzleistungen:
- Betriebskantine,
- betriebliche Altersvorsorge,
- Mitarbeiterrabatte,
- Jobticket
- und der klassische Obstkorb.
Dies sind nahezu alles Benefits, die sich auf einen klassischen Arbeitsalltag im Büro beziehen. Vieles davon macht das Unternehmen aus der Sicht des Arbeitnehmers nicht mehr wirklich attraktiver. Um die Arbeitgeberattraktivität dauerhaft zu steigern und rare Fachkräfte zu binden, ist es unbedingt notwendig, dass Arbeitgeber gefragte und zeitgemäße Benefits bieten.
Wunschliste der Corporate Benefits
46 % der Arbeitnehmer wünschen sich vor allem mehr Flexibilität bei den Arbeitsbedingungen. Sonderleistungen, die sich positiv auf die Work-Life-Balance auswirken, sind weitaus gefragter als materielle Vorteile. Hybride Arbeitsmodelle, flexible Arbeitszeitkonten, Kinderbetreuung und Freizeitangebote für Familien stehen bei Berufstätigen ganz oben auf der Wunschliste.
Sinnvolle Benefits für Remote Jobs
Wer hauptsächlich im Homeoffice arbeitet, benötigt keine Fahrtkostenzuschüsse und Freigetränke im Büro. Viel wichtiger sind hier alle Sonderleistungen vom Arbeitgeber, welche die Tätigkeit am heimischen Schreibtisch unterstützen. Sinnvoll sind hier Zuschüsse zu:
- Ergonomischen Büromöbeln,
- Stromkosten,
- technischer Ausstattung und Internet,
- Lebensmitteln,
- Kinderbetreuung
- sowie Freizeit- und Sportangeboten.
Wichtig sind zudem auch digitale und Vor-Ort-Events zum besseren Kennenlernen der Mitarbeiter und zur Stärkung des Zusammenhalts im Team.
Erfolgreich als Unternehmen durch Sonderleistungen
Sonderleistungen erhöhen die Arbeitgeberattraktivität und helfen, geeignete MitarbeiterInnen zu finden. Auch für die bestehende Belegschaft unterstützt eine Anpassung von Benefits an neue Arbeitssituationen ein gutes Betriebsklima. Dies erhöht die Zufriedenheit aller im Unternehmen. Glückliche Mitarbeiter, die Wertschätzung erfahren, arbeiten gerne, setzen sich mehr ein und sind somit produktiver. Es lohnt sich also für Arbeitgeber, neue und zeitgemäße Corporate Benefits für ihre Angestellten anzubieten.
- Heidenheim
- Stuttgart
- Göppingen
- Altenstadt
- Kempten (Allgäu)
- Taufkirchen
- Höchstadt/Aisch
- Burgoberbach
- Augsburg
- Neuendettelsau
- Ansprechpartner
- Darmstadt-Arheilgen
- Gießen
- Wiesbaden
- Ansprechpartner
- Nordhorn
- Lingen
- Bremen
- Ritterhude
- Unna
- Aachen
- Mönchengladbach
- Menden
- Rheda-Wiedenbrück
- Willich
- Köln-Ehrenfeld
- Herne
- Wuppertal
- Bielefeld
- Warendorf
- Ansprechpartner
- Ansprechpartner
- Ansprechpartner
- Ansprechpartner
- Baden-Würtenberg
- Bayern
- Brandenburg & Berlin
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen & Bremen
- Nordrhein-Westfalen
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Kein Standort in eurer Nähe? Dann nehmt jetzt Kontakt auf. Wir sind für euch da.